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Kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Teilnahme an einem Fußballturnier

Datum: 23.05.2006

Kurzbeschreibung: 

Nehmen Mannschaften von Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen, die sich nicht zur gemeinsamen Durchführung des Betriebssports zusammen geschlossen haben, außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden an einem Fußballturnier teil, stehen sie dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hiergegen spricht bereits das völlige Fehlen eines zeitlichen und örtlichen Bezuges zur regulären versicherten Tätigkeit im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses sowie der im Vordergrund eines Turniers stehende Wettkampfcharakter. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Karlsruhe unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 23.05.2006 (S 1 U 3084/05) einem Kläger die Gewährung von Entschädigungsleistungen für die Folgen einer Verletzung im Bereich des rechten Unterarms versagt, die dieser sich als Torwart einer der teilnehmenden Mannschaften zugezogen hatte (nicht rechtskräftig).

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