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Jahrespressekonferenz des Sozialgerichts Karlsruhe vom 26. April 2018

Datum: 26.04.2018

Kurzbeschreibung:    

In der heutigen Pressekonferenz berichtete der Präsident des Sozialgerichts Karlsruhe,
Michael Zimmermann, Vertretern von Presse und Verbänden über die im Jahr 2017 geleistete Arbeit des Sozialgerichts Karlsruhe, dessen Zuständigkeitsbereich die Städte Karlsruhe, Pforzheim und Baden-Baden sowie die Landkreise Karlsruhe, Enzkreis, Calw und Rastatt umfasst.

 

Im Jahr 2017 ist die Zahl der beim Sozialgericht Karlsruhe eingegangenen Rechtsstreitigkeiten knapp unter denen des Vorjahres geblieben. Insgesamt gingen 4028 Klagen (2016: 4125) und 385 Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz (2016:352) ein. Zugenommen hat insoweit die Anzahl der Eilverfahren, während der Geschäftsanfall im Bereich der Hauptsacheklagen leicht gesunken ist. Ein signifikanter Anstieg ist im Bereich des Krankenversicherungsrechts zu verzeichnen. Der Geschäftsanfall im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) ist vergleichbar zum Vorjahr. Zurückgegangen ist die Zahl der Neueingänge im Bereich des Rechts der Arbeitslosenversicherung.

 

Die Verfahrensdauer war weiterhin erfreulich kurz: Sie betrug wie im Vorjahr 9,1 Monate. Etwa ein Drittel aller erledigten Verfahren endete voll oder zumindest teilweise erfolgreich für die jeweiligen Klägerinnen und Kläger.

 

Neben der Darstellung der statistischen Zahlen informierte Präsident Zimmermann u.a. über die Beteiligung des Sozialgerichts Karlsruhe an der Pilotierung der elektronischen Akte für die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg. Seite dem 17.7.2017 ist der laufende Geschäftsbetrieb in vier Kammern auf die elektronische Akte umgestellt worden. Zwischenzeitlich beträgt der Anteil der elektronisch geführten Verfahren in den Pilotkammern 70 - 90 Prozent. Die Umstellung bietet u.a. den Vorteil, dass gleichzeitige Aktenbearbeitung durch mehrere Personen möglich ist, in Zukunft nach flächendeckender Einführung u.U. auch gerichts- und instanzenübergreifend. Aktuell ist die elektronische Akte noch mit deutlicher Mehrbelastung für die Pilotkammern verbunden. Besonders hervorzuheben ist daher der besondere Einsatz der an dem Projekt beteiligten nicht-richterlichen und richterlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Interessante Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit können im Internet unter www.sozialgerichtsbarkeit.de  nachgelesen werden. Des Weiteren veröffentlicht das Sozialgericht Karlsruhe Pressemitteilungen zu einzelnen Entscheidungen auf seiner Internetseite: www.sozialgericht-karlsruhe.de.

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